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Mrirt (auf Arabisch: مريرت) ist eine Stadt im Mittleren Atlas in Marokko; sie ist die zweitgrößte Gemeinde der Provinz...

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Nachrichten 24 Apr 2014 2 Min. Lesezeit

Die Akte zum Unfall von Tighza wird bald dem Staatsanwalt übergeben

Die Akte zum Unfall von Tighza wird bald dem Staatsanwalt übergeben

Nach der Untersuchung durch die ministerielle Untersuchungskommission zum Arbeitsunfall, der sich im vergangenen März in der Mine von Tighza ereignete, kündigte der Minister für Energie, Bergbau, Wasser und Umwelt an, dass ein detaillierter Bericht über die Umstände und die Festlegung der Verantwortlichkeiten für diesen Unfall erstellt wurde und gemäß den geltenden Vorschriften an den Staatsanwalt übermittelt wird. Die am 20. März vor Ort entsandte Kommission, die sich aus hochrangigen Beamten der Zentralverwaltung des Ministeriums zusammensetzt, führte eine eingehende Untersuchung dieses Unfalls durch, der sich am 17. März in der Mine von Tighza in der Nähe der Stadt M'Rirt (90 km südlich von Meknès) ereignete und zum Tod von zwei Mitarbeitern und 11 Verletzten führte, so eine Mitteilung des Ministeriums, die am Dienstag bei der MAP einging. Die Kommission führte Gespräche mit den Verantwortlichen der Mine und untersuchte die Umstände des Unfalls, wobei sie den Förderturm über dem Schacht, die Fördermaschine mit Trommel und einem 55-KW-Elektromotor, der mit einem Untersetzungsgetriebe gekoppelt ist, sowie den Förderkorb für den Transport von Personal und Material inspizierte. Sie beaufsichtigte auch Tests, die mit einer Last von 2 Tonnen entlang der Flugbahn durchgeführt wurden, die der Korb zum Zeitpunkt des Unfalls nahm, fügt die gleiche Quelle hinzu. Nach Abschluss dieser Untersuchungen kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Not-Aus-System ordnungsgemäß funktioniert, der Fördermaschinenführer jedoch zu spät reagiert habe, nachdem der Korb eine sehr hohe Geschwindigkeit erreicht hatte. Diese verspätete Reaktion sei laut Mitteilung auf eine mögliche körperliche Untauglichkeit des Fördermaschinenführers zurückzuführen, die durch ein medizinisches Gutachten geklärt werden müsse. Die Nichtbeachtung der Bestimmungen der allgemeinen Vorschriften für den Betrieb von Minen, die keine Brennstoffminen sind, und die Nichteinhaltung der maximal zulässigen Anzahl von Personen pro Fahrt (13 statt 10 Personen) gehörten ebenfalls zu den von der Kommission formulierten Anmerkungen.

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