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Die Regierung besteht aus dem Regierungschef und den Ministern und ist dem König sowie dem Parlament gegenüber verantwortlich. „Nach der Ernennung der Regierungsmitglieder durch den König stellt der Regierungschef das Programm, das er umzusetzen beabsichtigt, vor den beiden versammelten Kammern des Parlaments vor“, Artikel 88, Absatz 1 der neuen Verfassung von 2011.

Die Regierung ist dem König und dem Parlament gegenüber verantwortlich.

„Nach der Ernennung der Regierungsmitglieder durch den König stellt der Regierungschef das Programm, das er umzusetzen beabsichtigt, vor den beiden versammelten Kammern des Parlaments vor.

Dieses Programm muss die Leitlinien der Maßnahmen darlegen, die die Regierung in den verschiedenen Bereichen der nationalen Tätigkeit durchzuführen beabsichtigt, insbesondere in den Bereichen der Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt-, Kultur- und Außenpolitik.

Dieses Programm ist Gegenstand einer Debatte vor jeder der beiden Kammern. Es folgt eine Abstimmung in der Abgeordnetenkammer.

Die Regierung ist im Amt, nachdem sie das Vertrauen der Abgeordnetenkammer erhalten hat, das durch die Abstimmung der absoluten Mehrheit der Mitglieder dieser Kammer zugunsten des Regierungsprogramms zum Ausdruck gebracht wurde“, (Artikel 88 der neuen Verfassung).

Und Artikel 89 bestimmt im Anschluss: „Die Regierung übt die Exekutivgewalt aus. Unter der Autorität des Regierungschefs setzt die Regierung ihr Regierungsprogramm um, stellt die Ausführung der Gesetze sicher, verfügt über die Verwaltung und beaufsichtigt die Tätigkeit der öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen“.