Die „missbräuchlichen“ Entlassungen und Versetzungen von Verantwortlichen der nationalen Sicherheit häufen sich und haben fast die gleiche Erklärung: schweres berufliches Fehlverhalten, Nichteinhaltung der Pflicht oder auch Verletzung des Berufsgeheimnisses, wie es zuletzt beim Chef des Bezirks Khouribga der Fall war, dem seine Erklärungen gegenüber der Presse vorgeworfen wurden. In einer Mitteilung des Innenministeriums wird die Entlassung des Divisionskommissars, Chef des Bezirks Khouribga, wegen Nichteinhaltung der Zurückhaltungspflicht und Verletzung des Berufsgeheimnisses angekündigt. Der besagte Kommissar wird laut Mitteilung „beschuldigt“, Informationen über Fehlfunktionen des Sicherheitssystems während des königlichen Besuchs in Khouribga preisgegeben zu haben.
Immer laut Mitteilung haben Untersuchungen ergeben, dass der Divisionskommissar die Quelle der Informationen war, die von der Presse weitergegeben wurden. Die Nichteinhaltung der Pflicht beruht also auf der Anwendung und Operationalisierung eines Artikels der Verfassung, der ein Recht auf Information gewährt. Aber wo ist das Geheimnis, da doch in Khouribga und anderswo in den sozialen Netzwerken jeder wusste, dass während des besagten Besuchs mehrere Fehlfunktionen festgestellt wurden, mit Fotos als Beweis auf mehreren Informationsseiten?
In Artikel 27 der Verfassung heißt es, dass „das Recht auf Information nur durch das Gesetz eingeschränkt werden kann, mit dem Ziel, den Schutz von allem zu gewährleisten, was die nationale Verteidigung, die innere und äußere Sicherheit des Staates und das Privatleben der Personen betrifft, um die Verletzung der in dieser Verfassung verankerten Freiheiten und Grundrechte zu verhindern“. In diesem Fall handelte es sich jedoch um eine Information, die in keiner Weise die Sicherheit des Staates oder die der Personen beeinträchtigte.
Zur Erinnerung: Mustapha Mouzouni, Polizeipräfekt von Casablanca, wurde wegen beruflicher Fehler, die er begangen haben soll, nach Zagora versetzt. Und man hat gerade erfahren, dass die Generaldirektion für nationale Sicherheit die Entscheidung getroffen haben soll, die Chefs der Kriminalpolizei in Anfa und Hay Hassani von ihren Funktionen zu suspendieren. Haben diese Suspendierungen eine Beziehung zu den Razzien, die von der Königlichen Gendarmerie in den Drogenmilieus in Casablanca durchgeführt wurden?
Nachrichten 03 Apr 2012 2 Min. Lesezeit
In Khouribga und Casablanca: Entlassung und Suspendierungen bei der nationalen Sicherheit

