Die für Finanzverbrechen zuständige Strafkammer erster Instanz beim Berufungsgericht von Rabat hat am Mittwochabend beschlossen, den Prozess gegen die sechs Personen, die im Rahmen des Falls der Reederei „Comanav“ angeklagt sind, auf den 28. November zu vertagen.
Das Gericht hat zudem die Prüfung des Antrags der Verteidigung auf Vorladung von Zeugen bis zur Anhörung der Angeklagten vertagt. Es wies auch die von ihren Anwälten gestellten Anträge auf vorläufige Haftentlassung zurück.
Nachrichten 16 Nov 2012 1 Min. Lesezeit
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